Die Mitgliederversammlung des Vereins Deutscher Hobbybrauer-Bund e.V. hat am 18.02.2018 folgende Beitragsordnung beschlossen:

Beitragsordnung des Deutscher Hobbybrauer-Bund e.V.

1. Alle Vereinsmitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag. Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich erhoben. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.

2. Die Beiträge werden jeweils zum ersten Werktag des laufenden Jahres eingezogen. Das Mitglied erteilt dem Verein hierfür ein SEPA-Lastschriftmandat.

3. Der jährliche Beitrag beträgt:

a. Für Erwachsene (ab dem vollendeten 18. Lebensjahr) 24,00 EUR
b. Für fördernde Mitglieder (ab dem vollendeten 18. Lebensjahr) mindestens 18,00 EUR
c. Für Kinder und Jugendliche (bis zum vollendeten 17. Lebensjahr) beitragsfrei
d. Für Schüler, Studenten und Auszubildende (ab dem vollendeten 18. Lebensjahr) 12,00 EUR
e. Familienmitglieder (bei einer weiteren Vollmitgliedschaft) 12,00 EUR

4. Es können Umlagen und / oder Sachleistungen von den Mitgliedern erhoben werden. Die
Erhebung von Umlagen und / oder Sachleistungen muss von der Mitgliederversammlung
beschlossen werden.

5. Diese Beitragsordnung kann bei Notwendigkeit vom Vorstand per Beschluss geändert werden. Der Vorstand hat Änderungsbeschlüsse in der nächsten Mitgliederversammlung vorzulegen.

Beschlossen am 18.02.2018
Deutscher Hobbybrauer-Bund e.V.

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